Verträge mit Freelancern & Dienstleistern – diese Klauseln sollten nicht fehlen
Rechtssicherheit für Unternehmen und Auftraggeber
Freelancer und externe Dienstleister sind aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch viele Unternehmen beauftragen sie auf Zuruf – ohne klaren Vertrag. Die Folge: unklare Absprachen, Leistungsprobleme oder rechtliche Streitigkeiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vertragsklauseln unbedingt enthalten sein sollten, um sich rechtlich abzusichern.
1. Leistungsbeschreibung – was genau wird geliefert?
Eine der häufigsten Fehlerquellen: zu vage formulierte Leistungen. Achten Sie darauf, dass der Vertrag klar regelt:
1
Was genau soll erledigt werden?
2
Welche Ergebnisse werden erwartet?
3
Gibt es konkrete Fristen oder Zwischenziele?
Tipp: Arbeiten Sie mit nachvollziehbaren Arbeitsschritten oder Ergebnissen („Pflichtenheft“) besonders bei kreativen Leistungen, IT‒Entwicklung oder Textarbeit.
2. Vergütung – wie wird abgerechnet?
Ob Pauschale oder Stundensatz: Die Vergütung muss klar geregelt sein. Wichtige Punkte:
1
Zahlungsfristen (z. B. 14 Tage nach Rechnungsstellung)
2
Abrechnungsintervall (z. B. monatlich, bei Projektende)
3
Fahrtkosten, Spesen oder Zusatzleistungen
👉 Nicht vergessen: Umsatzsteuer ja/nein – abhängig vom Status des Freelancers (Kleinunternehmerregelung etc.)
3. Fristen & Kündigungsregelungen
Auch in freier Zusammenarbeit können sich die Umstände ändern. Der Vertrag sollte regeln:
1
Wie lange läuft die Zusammenarbeit?
2
Wie kann sie beendet werden – mit welcher Frist?
3
Was passiert bei Projektverzug?
Besonders wichtig für laufende Projekte: Kündigung aus wichtigem Grund mit Beispielen (z. B. Leistungsverzug, grobe Pflichtverletzung).
4. Nutzungsrechte & Eigentum an Ergebnissen
Gerade bei kreativen Leistungen (Grafik, Text, Software) entscheidend: Wer darf was wann nutzen?
1
Urheberrecht
Beim Freelancer – aber Nutzungsrechte können vertraglich übertragen werden.
2
Nutzungsrechte
Klar regeln, ob exklusiv, zeitlich unbegrenzt oder nur eingeschränkt nutzbar.
3
Übergabe
Wann gilt die Leistung als übergeben/abgenommen?
5. Vertraulichkeit & Datenschutz
Wenn der Freelancer mit sensiblen Kundendaten arbeitet, braucht es eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Bei personenbezogenen Daten ist oft ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach DSGVO nötig.
Tipp: Keine unnötigen Formulierungen aus dem Internet übernehmen – diese Klauseln müssen zur konkreten Leistung passen.
⚠️ 6. Scheinselbst-ständigkeit vermeiden
Gerade bei dauerhafter Beauftragung: Achten Sie auf klare Trennung zwischen Freelancer & Mitarbeiter – keine Weisungsgebundenheit, keine feste Eingliederung ins Team, keine Pflicht zur festen Arbeitszeit.
Im Zweifel drohen Nachzahlungen an Sozialversicherungen und rechtliche Konsequenzen.
Fazit: Sicherheit durch klare Verträge
Ein professioneller Dienstleistervertrag schützt beide Seiten – und verhindert spätere Streitigkeiten. Investieren Sie in eine rechtssichere Vertragsgestaltung, bevor es zu Missverständnissen kommt.
Ellen Seiring, Rechtsanwältin
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Unsere Schwerpunkte
Ob im Arbeitsverhältnis, Mietverhältnis, bei Vertragskonflikten oder Erbstreitigkeiten – wir beraten Sie zuverlässig, durchsetzungsstark und mit Blick für praktikable Lösungen. Unsere Schwerpunkte im Überblick:
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Vertragsrecht & Vertragsprüfung
Mietrecht: Wohnraum & Gewerbe
Immobilienrecht & Grundstückskaufverträge
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Forderungsinkasso, Mahnverfahren & Zwangsvollstreckung
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