Oft ist ein Zahlungsverzug nicht böswillig, sondern organisatorisch bedingt. Eine freundliche Zahlungserinnerung mit klarer Fristsetzung ist deshalb der erste Schritt:
Tipp: Formulieren Sie präzise:
„Wir bitten um Zahlung der offenen Rechnung Nr. 1234 bis spätestens zum [Datum].“
Kommt keine Reaktion? Dann folgt die erste Mahnung – rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert, um den Schuldner in Verzug zu setzen.